Damme/Oldenburg - Weil er seiner Mutter ein Küchenmesser in den Hals gerammt und in der Karl-Jaspers-Klinik in Wehnen Pfleger angegriffen haben soll, muss sich seit Mittwoch ein 28 Jahre alter Mann aus Damme wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Weil die Verletzung der Mutter nicht lebensbedrohlich gewesen sein soll, hat die Staatsanwaltschaft die Tat nur als gefährliche Körperverletzung eingestuft, nicht als versuchten Totschlag.

Zur Tatzeit soll der 28-Jährige aufgrund einer psychischen Störung vermindert schuldfähig gewesen sein. Er hört Stimmen, die ihm Befehle erteilen. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Ein Sicherungsverfahren, in dem es nur Beschuldigte gibt und keine Angeklagten, zielt in der Regel auf die zeitlich unbegrenzte Unterbringung einer Person in der geschlossenen Psychiatrie ab.

Im Vorfeld des Prozesses soll der 28-Jährige noch eine Einlassung zur Tat abgegeben haben, am Mittwoch aber wollte er nichts mehr sagen. Deswegen ist die frühere Einlassung auch hinfällig. Nun muss die 3. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Dr. Melanie Bitter den Fall anhand von Gutachten und Zeugenaussagen klären. Das Verfahren könnte sich verzögern, weil einige Zeugen an Corona erkrankt sich. Wichtig dürfte sein, ob die Mutter des 28-Jährigen als Zeugin aussagt.

Durch die Stichverletzung am Hals hatte sie eine vier Zentimeter lange und einen Zentimeter tiefe Schnittverletzung am Hals davongetragen. Außerdem wurden aufgrund von Abwehrhandlungen Sehnen am Finger durchtrennt, so dass ein Finger dauerhaft in einer 45 Grad Stellung entstellt verbleibt. Nach der Tat soll die Mutter erklärt haben, sie habe sich die Verletzung am Hals im Haushalt zugezogen. Das aber hatten Ärzte und Gutachter nicht geglaubt. Wie sich die Mutter nun im Verfahren verhält, bleibt abzuwarten. Der Prozess wird fortgesetzt.