Kehl - Wird eine Ferienwohnung als Einzelleistung gebucht, ist in der Regel vorab ein Teilbetrag fällig. Wie hoch solche eine Anzahlung ist, ist dem Anbieter freigestellt. „Vorsichtig wäre ich, wenn die volle Höhe der Miete für das Ferienhaus oder die Wohnung schon bei der Buchung fällig wird“, sagt Susanne Kohler, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Sie empfiehlt generell, vor allem Angebote zu wählen, bei denen der Restbetrag erst bei der Anreise oder kurz davor bezahlt wird.