Köln/Freiburg - Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum nachweisbar weniger leistet als andere, kann das im Einzelfall eine Kündigung rechtfertigen, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (4 Sa 548/ 21). Hier ging es um die Kündigung eines Kommissionierers in einem Großhandelslager. In einer Betriebsvereinbarung war eine Basisleistung festgelegt, die der Mann in keinem Monat erreichte. Zunächst gab es zwei Abmahnungen.
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