Berlin - Sogenannte Bierbikes können in der Bundeshauptstadt mit Einschränkungen vorerst weiter unterwegs sein. Wie bisher sind aber der Boulevard Unter den Linden, die Friedrichstraße und die Leipziger Straße tabu. Das sieht ein Kompromiss vor, auf den sich der Betreiber der Bigbikes und das Bezirksamt Mitte am Donnerstag vor dem Berliner Verwaltungsgericht einigten. Die neue Sondererlaubnis wird zunächst bis Ende Februar 2019 befristet. Neu ist auch, dass Fahrten am Samstag und Sonntag uneingeschränkt möglich sein sollen.

Im Streit um die Riesenfahrräder mit bis zu 16 Sitzplätzen, Musikanlage und Bier vom Fass hatte das Gericht den Vergleich vorgeschlagen, der nach zweistündiger Verhandlung zustande kam. Die Klage wurde zurückgezogen, das Verfahren eingestellt.

Bigbike-Betreiber Ulrich Hoffmann-Elsässer hatte gegen die Einschränkungen der bisherigen Sondernutzungserlaubnis geklagt, weil sie aus seiner Sicht rechtswidrig waren. Die Auswahl der Straßen sei willkürlich. Er wollte das „sportliche Sightseeing“ mit festen Regeln, bei dem „auch gern ein gepflegtes Bier getrunken werden kann“ gerade auch an den touristischen Hotspots wie Unter den Linden und der Friedrichstraße anbieten.

Auf eine Erlaubnis für die begehrten Straßen ließ sich das Bezirksamt nicht ein, hob dafür aber die zeitlichen Beschränkungen für das Wochenende auf. Hoffmann-Elsässer zeigte sich halbwegs zufrieden. „Das wirtschaftliche Aus ist abgewendet.“