Braunschweig - Die aktuelle Haftstrafe des im Fall Maddie Verdächtigten wird nicht zur Bewährung ausgesetzt. Den Antrag des 43-Jährigen habe die Strafvollstreckungskammer abgelehnt, teilte das Landgericht Braunschweig am Donnerstag mit (Az. 50 StVK 418/20). Damit bleibt die Gefängnisstrafe in Kiel wegen Drogenhandels bestehen, sie endet am 7. Januar 2021.