Delmenhorst - Seit knapp einem Jahr haben die Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit, ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern vor Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen anzuordnen, ohne dass es dort zu einer Unfallhäufung gekommen ist. Diese war nämlich bislang Voraussetzung für die Anordnung von Tempo 30. Grundlage ist eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Allerdings müssen für die Anordnung von Tempo 30 bestimmte andere Bedingungen erfüllt sein. So ist Voraussetzung, dass die Einrichtungen einen direkten Zugang zur Straße haben oder in ihrem Nahbereich Begleiterscheinungen wie ein verstärkter Bring- und Abholverkehr, verstärkte Parkplatzsuche oder häufige Fahrbahnüberquerungen entstehen. Auf dieser Grundlage hatte der Rat auf Antrag des Linke-Ratsherrn Volker Wohnig die Verwaltung im April 2016 beauftragt zu prüfen, wo neue Tempo-30-Zonen Sinn machen.

Inzwischen liegt das Ergebnis vor, der Fachdienst Verkehr der Delmenhorster Stadtverwaltung wird dem Ausschuss für Planen, Bauen und Verkehr an diesem Dienstag, 20. Februar, ein ganzes Bündel von infrage kommenden weiteren Tempo-30-Zonen vorstellen (Sitzungsbeginn um 17 Uhr im Rathaus, großer Sitzungssaal). Die Vorschläge des Fachdienstes gehen auf Prüfungen und Vor-Ort-Besichtigungen durch die Verkehrssicherheitskommission zurück.

Hier könnten die neuen Tempo-30-Zonen entstehen: Vor der Hermann-Allmers-Schule auf der Berliner Straße (zu Schulzeiten), vor dem Zugang zur Parkschule und Awo-Kita auf der Thüringer Straße (zu Schulzeiten), vor der Grundschule Iprump auf der Bremer Heerstraße (zu Schulzeiten) und vor dem Awo-Kindergarten Ströhen auf der Dwostraße (7 bis 17 Uhr).