Vechta - Im Prozess gegen den Familienvater (26) aus Vechta, der sich in einer Berufungsverhandlung wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor dem Oldenburger Landgericht verantworten musste, ist der Angeklagte freigesprochen worden. Damit hob die Kammer auf Berufung des Angeklagten hin ein früheres Urteil des Amtsgerichts Vechta auf.

In Vechta war der 26-Jährige, der die Vorwürfe vehement bestritten hatte, in einem ersten Prozess um die Sache noch im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Amtsgericht war davon überzeugt gewesen, dass der Angeklagte im Juli 2017 einen 19-jährigen jungen Mann vergewaltigt hatte. Zuvor sollte der Angeklagte den 19-Jährigen dazu gedrängt haben, Alkohol und Kokain zu konsumieren.

Dann sei es im Badezimmer einer Wohnung in Vechta, die von einem alkoholkranken Mann bewohnt wird, zu der Vergewaltigung gekommen, so das Amtsgericht. Das alles aber ließ sich in der jetzigen Berufungsverhandlung so nicht mehr feststellen. Grund dafür war unter anderem, dass der 19-Jährige gegenüber der Polizei anders ausgesagt hatte als in der jetzigen Verhandlung.

Am Ende war nicht mehr klar, was überhaupt passiert ist. Auch dass die mutmaßliche Tat schon so lange zurückliegt, machte die Aufklärung des Falles extrem schwierig. Am ersten Verhandlungstag in der vergangenen Woche war der 19-Jährige trotz Ladung erst gar nicht zum Prozesstermin erschienen. Die Polizei musste ihn zunächst suchen. Am Donnerstag nun war er da, verstrickte sich aber in Widersprüche.

Die Kammer konnte deswegen nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen, was nun stimmt und was nicht. Es blieben erhebliche Zweifel, die sich nach dem Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten“ zugunsten des 26-Jährigen auswirken mussten. Damit bleibt dem Angeklagten das Gefängnis nun erspart.