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nordwest-zeitung

Prozess Erzieherin nun wegen Mordes vor Gericht

Christoph Driessen

Mönchengladbach - Wegen Mordes an der drei Jahre alten Greta und Misshandlung von Kindergartenkindern in acht weiteren Fällen steht seit Dienstag eine Erzieherin vor Gericht. Die 25 Jahre alte Deutsche ist in Mönchengladbach angeklagt, dem Mädchen im April dieses Jahres in einer Kita in Viersen am Niederrhein den Brustkorb bis zum Atemstillstand zusammengedrückt zu haben. Das Kind starb später im Krankenhaus.

Taten in weiteren Kitas

Der jungen Frau werden die Ermordung von Greta sowie die Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht weiteren Fällen zur Last gelegt. Denn schon in anderen Kitas in Krefeld, Kempen und Tönisvorst soll sie Kindern den Brustkorb fest zusammengepresst und sie damit in Lebensgefahr gebracht haben.

Jedes Mal schlug sie kurz danach selbst Alarm, sodass Rettungsdienste herbeigerufen wurden und die Kinder überlebten. Diese Fälle waren erst durch die Ermittlungen nach dem Tod von Greta bekannt geworden und in einen Zusammenhang gebracht worden.

Erklärung angekündigt

Das Motiv für die Taten ist unklar. Bisher hat die Angeklagte die Aussage verweigert, doch für die nächste Sitzung am Donnerstag haben ihre Anwälte eine Erklärung angekündigt. Sollte sie des Mordes für schuldig befunden werden, droht ihr eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Vorgesetzte und Kollegen hatten sie laut Anklage wiederholt als ungeeignet für den Beruf der Erzieherin beschrieben. Sie habe sich insbesondere den Kindern gegenüber emotions- und teilnahmslos verhalten, hieß es demnach. Dennoch arbeitete sie weiter in dem Beruf.

Bis Anfang März sind 19 Verhandlungstage geplant. Nebenkläger sind die Mutter von Greta und zwei weitere mutmaßlich misshandelte Kinder aus Krefeld und Kempen. Auch gegen die Justizbehörden waren im Zusammenhang mit dem Fall Vorwürfe laut geworden. Denn die Erzieherin war 2019, als sie längst als Kindergärtnerin arbeitete, wegen Vortäuschens einer Straftat aufgefallen. Eine Ärztin stellte fest, dass sie dringend psychologische Hilfe benötige, was die Erzieherin selbst auch bestätigte. Aber das Landesjugendamt wurde von der Staatsanwaltschaft nicht über die psychische Verfassung der Frau informiert.

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