Hannover - Nach einem Mordversuch im Jugendgefängnis Hameln hat das Landgericht Hannover einen 19-Jährigen zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibe vorbehalten, frühere Urteile seien einbezogen, sagte der Vorsitzende Richter der Jugendkammer, Stefan Lücke, am Donnerstag (Az.: 31 KLs 11/20). Auch muss der junge Mann seinem Opfer ein Schmerzensgeld von 2000 Euro zahlen. Die Staatsanwältin hatte zuvor in ihrem Plädoyer neun Jahre Jugendstrafe gefordert, der Anwalt des 19-Jährigen sprach sich für eine Strafe von sechs Jahren aus. Ein mitangeklagter 22-Jähriger wurde freigesprochen.

Tötungsgrund war die Haftstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: Der Verurteilte habe selbst als Opfer und Täter Kindesmissbrauch erlebt und wollte seinem Mitinsassen einen „Denkzettel“ verpassen.