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Reform in Niedersachsen Was sich bei der Grundsteuer ändern soll

Hannover - Niedersachsen hat zur Berechnung der Grundsteuer ein neues Gesetz vorbereitet. Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) und die Finanzexperten der Regierungsfraktionen, Frauke Heiligenstadt (SPD) und Ulf Thiele (CDU), stellten den Entwurf am Dienstag in Hannover vor.

Und darum geht es:

Was ist überhaupt die Grundsteuer ?

Erhoben wird die Steuer auf den Grundbesitz, also Grundstücke und Gebäude. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern. Im Falle der Vermietung kann die Steuer aber auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Neben Wohngrundstücken unterliegen auch gewerblich genutzte Grundstücke und Flächen in der Land- und Forstwirtschaft der Grundsteuer.

Wer bekommt das Geld aus der Grundsteuer ?

Die Einnahmen, in Niedersachsen rund 1,4 Milliarden Euro jährlich, fließen ausschließlich an die Städte und Gemeinden. Sie legen auch die Höhe des Hebesatzes fest. Für bebaute und unbebaute Grundstücke gilt die Grundsteuer B; für landwirtschaftliche Betriebe die Grundsteuer A. Für die Landwirtschaft ändert sich jedoch nichts.

Warum muss die Grundsteuer reformiert werden ?

Das Bundesverfassungsgericht hat das jetzige System für verfassungswidrig erklärt. Derzeit würden gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt, und damit verstoße der Gesetzgeber gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Der Bund hatte 2019 ein neues Grundsteuergesetz beschlossen. Die Bundesländer dürfen eigene Modelle entwickeln.

Was plant das Land Niedersachsen nun ?

Niedersachsen plant ein sogenanntes „Flächen-Lage-Modell“. Dabei sollen ab 2025 die Fläche des Grundstücks und der Gebäude sowie die Lage des Grundstücks berücksichtigt werden. Das Modell sei „einfach und gerecht“, sagte Minister Hilbers. Auch der personelle Aufwand sei gering. Würde Niedersachsen das Bundesmodell übernehmen, müssten 350 Finanzbeamte jährlich die Grundstückswerte neu berechnen. 

Wie wird künftig die Grundsteuer errechnet ?

Niedersachsen nutzt den Bodenrichtwert, der jährlich vom Gutachterausschuss beim Katasteramt festgelegt wird. Der Bodenrichtwert der Zone, in der das Grundstück liegt, wird ins Verhältnis gesetzt zum Durchschnittsbodenwert der Gemeinde. Ein Beispiel: Bei einem Hebesatz von 300 Prozent werden für ein 120 Quadratmeter großes Gebäude und ein 500 m² großes Grundstück in bester Lage 213 Euro Grundsteuer pro Jahr fällig, in „normaler“ Lage nur 174 Euro. Einen Vergleich mit dem derzeitigen Modell kann das Finanzministerium aber nicht liefern. Der Grund: Rund 3,6 Millionen Grundstücke in Niedersachsen müssen zunächst neu bewertet werden.

Wie geht es nun weiter ?

Das Gesetz soll bis zum Sommer im Landtag verabschiedet werden. Mithilfe einer neuen Software müssen die Kommunen bis Ende 2024 ihren neuen Hebesatz berechnen. Dieser muss „aufkommensneutral“ sein, darf also nicht höher sein als bisher. Auch künftig können die Kommunen die Grundsteuer erhöhen. Die Bodenrichtwerte werden alle sieben Jahre angepasst.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent
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