München/Pinneberg - Nein, hier ist keiner mit dem Kopf auf die Tastatur gefallen: KAA3-3EN8-GK9R. MPPHC-6V27E-YK4W6. XP6VF-74VDK-WP2YK-GDDY2-JMP6Z. Bei dem Zeichensalat handelt es sich in Wahrheit um Zugangscodes für Spiele, auch Keys genannt. Wer sie auf Plattformen wie Steam, im Playstation Network oder im Xbox Store eingibt, erhält damit digitalen Zugriff auf ein Spiel - der Buchstabensalat ersetzt den Datenträger.

Zum Einsatz kommen die Codes vor allem auf dem PC: Ohne Key lassen sich aktuelle Spiele dort in aller Regel gar nicht starten, selbst wenn der Nutzer eine Disc besitzt. Hier lassen sich die Keys auch direkt kaufen - und das oft deutlich günstiger als beim Direktkauf per Downloadplattform oder im Laden.

Schnäppchenjäger müssen hier aber genau aufpassen. Denn im Netz gibt es zum einen seriöse Anbieter, sogenannte autorisierte Keyseller, wie „PC Games“ erklärt - darunter Plattformen wie Gamesrocket, GreenManGaming, Gamersgate und natürlich Alleshändler Amazon. Solche Anbieter beziehen ihre Codes direkt von den Publishern und Entwicklern der Spiele. Der Preisunterschied zum regulären Handel ist hier aber längst nicht so groß wie bei der anderen, nicht ganz so seriösen Sorte Keyseller.

Diese schwarzen oder wenigstens dunkelgrauen Schafe der Branche werden auch Reseller genannt. Anders als bei den autorisierten Keysellern kommen die Codes hier aus anderen Quellen - laut „PC Games“ zum Beispiel aus Ländern wie Russland, in denen es Spiele deutlich günstiger gibt. Dazu kommen Software-Pakete mit mehreren Spielen, die Käufer teilweise nutzen und teilweise weiterverscherbeln, oder ungenutzte Spiele-Codes, die zum Beispiel einer Grafikkarte oder einer Konsole beilagen.

Ist es erlaubt, solche Codes weiterzuverkaufen? Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. „Zur Keyselling-Thematik gibt es mittlerweile verschiedene Urteile von den deutschen Landgerichten, dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof, die sich leider teilweise widersprechen“, sagt Stephan Mathé, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aus Pinneberg.

So erlaubte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil von 2012 zum Beispiel, gebrauchte Software weiterzuverkaufen. 2014 entschied das Landgericht Berlin jedoch, dass diese Entscheidung nur für Software in ihrer ursprünglichen Form gilt, wie das Portal „Spielerecht.de“ erklärt. Demnach sei es nicht erlaubt, zum Beispiel ein Paket aus Datenträger und Key voneinander zu trennen und den Code dann alleine weiterzuverkaufen.

Hinzu kommt, dass das oft praktisch gar nicht möglich ist. Denn ein einmal genutzter Code ist danach in der Regel für immer mit einem Account verknüpft - und damit wertlos für alle anderen Nutzer. Und so wird die verworrene Rechtslage rund um Keyseller und Reseller auch für den Kunden zum Problem. Schließlich kann der sich nie sicher sein, dass der gekaufte Code tatsächlich funktioniert.

Wer einen Key im Netz erwirbt, sollte den Verkäufer immer vorher erst auf Herz und Nieren testen. Ein guter Anhaltspunkt dafür ist die Checkliste der Verbraucherzentrale Niedersachsen für sogenannte Fake-Shops. Demnach sollten sich Onlineshopper nicht von professionell wirkenden Webseiten blenden lassen, sondern vor allem einen Blick ins Impressum werfen: Seriöse Anbieter machen hier ausführliche Angaben zu Kontaktmöglichkeiten und Firmensitz.