Düsseldorf - Bei Auszahlungen einer älteren Kundin soll er Nullen an den Betrag drangehangen haben: Wegen gewerbsmäßiger Untreue ist ein ehemaliger Bankangestellter in Düsseldorf zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Er hatte laut Urteil über einen Zeitraum von fast zwei Jahren bis Mitte März 2013 insgesamt 125 500 Euro in die eigene Tasche gesteckt.

„Der Angeklagte hat nicht in einer Notlage gehandelt und seine Taten über einen langen Zeitraum ausgeübt“, sagte der Richter des Amtsgerichts Düsseldorf am Donnerstag in seiner Urteilsbegründung. Außerdem sei der angerichtete Schaden durch Rückzahlungen nicht komplett wiedergutgemacht worden.

Der 58-jährige Düsseldorfer hatte in 24 Fällen unbemerkt Geld vom Konto des Opfers abgebucht. Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe gehofft.