Bremen - Das Landgericht Bremen hat am Mittwoch einen 42-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte im Januar an einer Haltestelle auf einen damals 40 Jahre alten Mann eingeprügelt und diesen schwer verletzt. Da er aber während der Attacke schwer alkoholisiert war und weitere Taten im betrunkenen Zustand nicht auszuschließen seien, ordnete das Gericht die Unterbringung in eine Entzugsklinik an.

Der Mann hatte am Nachmittag des 26. Januar an der Endhaltestelle „Roland-Center“ zunächst auf das Opfer eingeschlagen. Als der Mann zu Boden ging, schlug der Angeklagte mehrfach mit der Faust auf seinen Widersacher ein. Als dieser bereits bewusstlos war, packte der 42-Jährige den Mann an den Haaren und schlug seinen Kopf mehrfach auf den steinernen Boden, so dass er neben Riss- und Quetschwunden auch ein Schädelhirntrauma ersten Grades davontrug, führte die Vorsitzende Richterin Barbara Lätzel das Tatgeschehen aus. Zugunsten des Angeklagten ging die Kammer davon aus, dass dem Angeklagten zum Zeitpunkt der Schläge nicht bewusst gewesen sei, dass sein Opfer bereits bewusstlos war. Die Tat, die als versuchter Totschlag angeklagt war, wurde vom Gericht letztlich als gefährliche Körperverletzung beurteilt.

Zeugen, die den Mann abhielten, weiter auf sein Opfer einzuprügeln, sagten aus, der Angeklagte habe wie „im Tunnel“ agiert. Zurückzuführen sei dies vor allem auf die starke Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt. Der Vater von sechs Kindern habe Reue gezeigt und sich beim Opfer entschuldigt. Dies sei ihm strafmildernd anzurechnen, ebenso das Verhalten des Opfers, das „nicht gerade auf Schlichtung aus war“, so Richterin Lätzel. Strafschärfend seien insbesondere die schweren Verletzungen des 40-Jährigen zu beurteilen, aber auch der Umstand, dass der Angeklagte die Tat unter laufender Bewährung begangen hatte.

Da der Mann die Tat laut eines psychiatrischen Gutachters „im Zustand verminderter Schuldfähigkeit“ begangen hatte und seit etwa fünf Jahren nicht in Lage sei, kontrolliert Alkohol zu trinken, ordnete die Kammer die Unterbringung in einer Entzugsklinik an. Es sei davon auszugehen, dass der 42-Jährige weitere Straftaten im Rausch begehen würde.

Die Richterin appellierte an den Angeklagten: „Sehen Sie die Therapie als Chance. Als Chance, Ihr Alkoholproblem in den Griff zu bekommen.“ Sollte der Mann die Therapie abbrechen oder Vorgaben nicht erfüllen, muss er die Reststrafe im Gefängnis absitzen.