Berlin - Wer als Auszubildender im Betrieb nur Kaffee zu kochen lernt, muss das nicht einfach so über sich ergehen lassen. Denn: Dass Lehrlinge ausbildungsfremde Tätigkeiten lernen, ist nicht erlaubt. Darauf weist die Jugendabteilung des DGB in einer Broschüre hin. Für jeden Beruf gibt es einen Ausbildungsrahmenplan, eine Art Lehrplan für Ausbilder.

Ein Betrieb darf Auszubildenden nur Aufgaben übertragen, die im Rahmenplan festgeschrieben sind. Auch sind laut DGB Jugend ausbildungsfremde Routinearbeiten verboten.

Das gilt übrigens auch, wenn ein Azubi immer wieder Tätigkeiten wiederholen muss, die er längst erlernt hat.