Oldenburg - Der 29-Jährige, der vor rund zehn Jahren in einem Emder Parkhaus die elfjährige Lena ermordet hatte, ist in einem weiteren Verfahren wegen einer Vergewaltigung und einem sexuellen Übergriff schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Oldenburg verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Bei dem Täter besteht nach Angaben des Gerichts eine verminderte Schuldfähigkeit, weil er seit früher Kindheit an einer schweren Persönlichkeitsstörung leide.
Der Täter stellt einem Sachverständigen zufolge eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, mit einer psychiatrischen Unterbringung ist daher zu rechnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Täter hatte sich während des Prozesses, der in weiten Teilen ohne Öffentlichkeit geführt wurde, umfassend eingelassen, die Vergewaltigung aber bestritten, sagte der Vorsitzende Richter. Es besteht nach Ansicht des Gerichts allerdings kein Zweifel daran, dass es zu der Vergewaltigung kam. Die Zeugenaussagen beschrieb der Vorsitzende Richter als glaubwürdig. Der Mann hatte 2020 auf dem Außengelände der Karl-Jaspers-Klinik in Wehnen in einem Zeitraum von zwei Monaten zwei Frauen überfallen.
Dabei ging er in beiden Fällen ähnlich vor: Mit Gewalt und Androhung weiterer soll er die Opfer gezwungen haben, ihm zu einer Waldfläche zu folgen, wo sich die weiteren Taten ereigneten. In beiden Fällen hatten die Frauen Angst um ihr Leben, wie der Richter sagte.
Folgenschwere Lockerungen
Als folgenschwer erwiesen sich in der Nachbetrachtung die Lockerungsmaßnahmen, die es dem Mann erlaubten, sich zeitweise frei auf dem Gelände zu bewegen. Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte die Lockerungen genehmigt. Sie seien Anfang 2020 in Kraft getreten, sagte ein Behördensprecher. Die Grundlage dafür sei eine Einschätzung von Experten gewesen, dass das Risiko des Missbrauchs gering sei. Der Vorsitzende Richter sagte am Freitag, dass Lockerungen des Vollzugs nichts Ungewöhnliches seien. Der Mann habe sich während seiner Unterbringung in der Klinik unauffällig verhalten. Während der ersten Tat habe der Mann sich für eine halbe Stunde frei bewegen dürfen, während der zweiten für eine.
Der Mann war bereits vor rund zehn Jahren psychiatrisch untergebracht worden, nachdem das Landgericht Aurich eine schwere Persönlichkeitsstörung bei ihm festgestellt und ihn wegen Mordes, versuchten sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung für schuldig erklärt hatte. Damals hatten die Verbrechen des Mannes an der elfjährigen Lena bundesweite Berichterstattung ausgelöst.
Das Verfahren gegen den 29-Jährigen hatte am Montag begonnen. Die Öffentlichkeit war nach dem Verlesen der Anklage allerdings von dem Prozess ausgeschlossen worden, was der Vorsitzende Richter mit der psychischen Erkrankung des Mannes erklärte. Der Sprecher des Gerichts sagte damals, mit der Entscheidung sollten die Persönlichkeitsrechte des Mannes gewahrt werden.