Oldenburg - Die Hochschulen sind für den Lehrbetrieb verantwortlich, Studentenwerke sorgen für die sozialen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und auch kulturellen Belange der Studierenden. Dafür ist jedes Semester ein Beitrag zu entrichten, der mit der Immatrikulations- bzw. Rückmeldegebühr fällig wird; derzeit 68 Euro/Semester.

Das Studentenwerk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Rechtsaufsicht hat das Ministerium, das Studentenwerk ist also einerseits an das Land angeknüpft. „Anderseits haben wir Haushaltsautonomie und eine Buchführung wie ein privates Unternehmen“, erläutert Geschäftsführer Ted Thurner.