Berlin - Menschen mit Behinderung sollen verstärkt in Arbeit gebracht und gehalten werden. Das ist das Ziel eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts, das das Bundeskabinett in Berlin beschlossen hat.

Arbeitgeber mit mindestens 60 Arbeitsplätzen ohne einen einzigen Menschen mit schwerer Behinderung in der Belegschaft sollen künftig eine deutlich höhere Abgabe zum Ausgleich zahlen. Für diese Arbeitgeber gilt zukünftig, dass sie pro nicht besetztem entsprechenden Arbeitsplatz 720 Euro monatlich zahlen müssen. Für kleinere Firmen gibt es Sonderregelungen. Außerdem sieht das Gesetz weitere Regelungen vor, unter anderem zur Beschleunigung von Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der das Gesetz vorgelegt hatte, sagte laut einer Mitteilung: „Menschen mit Behinderungen sind oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert.“ Trotzdem sei die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung mehr als anderthalb Mal so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, meinte: „Es ist schlichtweg nicht akzeptabel, dass ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt“, sagte Dusel.