Köln - Das Kölner Landgericht hat am Freitag im Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs einen Bauüberwacher der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die drei anderen Angeklagten – zwei Bauleiter von Baufirmen und eine weitere KVB-Mitarbeiterin – wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für drei der vier Angeklagten Bewährungsstrafen gefordert.

Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, es stehe „zweifelsfrei“ fest, dass das Archivgebäude wegen eines gravierenden Fehlers beim Bau einer Schlitzwand für eine neue U-Bahn-Haltestelle einstürzte. Bei dem Einsturz waren am 3. März 2009 zwei Anwohner gestorben. Unzählige historische Dokumente wurden verschüttet, der Schaden liegt nach Schätzung der Stadt Köln bei 1,2 Milliarden Euro.