Düsseldorf - Im Loveparade-Prozess will das Landgericht Duisburg das Verfahren gegen alle zehn Angeklagten einstellen. Der Prozess würde damit ohne Urteil beendet. Das wurde am Mittwoch aus dem Rechtsgespräch bekannt, zu dem das Gericht Verteidiger, Staatsanwälte und Nebenklage-Anwälte gebeten hatte. Die Staatsanwaltschaft habe deutlich gemacht, dass für sie nur eine Einstellung mit Geldauflage gegen die Angeklagten in Frage komme, berichteten mehrere Anwälte. Die Verteidiger sprachen sich dagegen für eine Einstellung ohne Auflagen aus. Eine Entscheidung wird erst in einigen Wochen erwartet.

Für sieben Angeklagte schlug das Gericht wegen absehbar geringer Schuld eine Einstellung ohne Auflage vor. Dies gelte für alle sechs städtischen Bediensteten, sagte Nebenklage-Anwalt Julius Reiter. Auch für einen Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent habe das Gericht nur geringe Schuld gesehen.

Bei den anderen drei angeklagten Lopavent-Mitarbeitern habe das Gericht wegen deren Einbindung in die organisatorischen Abläufe am Veranstaltungstag nach vorläufiger Bewertung eine „mittlere“ Schuld gesehen und eine Einstellung gegen Auflage vorgeschlagen, sagte ein Verteidiger. Über die Art der Auflage habe das Gericht keine Angaben gemacht. Zum weiteren Verlauf sagte Reiter, der mehrere Angehörige vertritt: „Es wird in diesem ersten Halbjahr auf eine Einstellung hinauslaufen.“ Verteidiger Gerd-Ulrich Kapteina sagte: „Wir sehen die Möglichkeit, dass eine große Chance besteht, dass es zu einer Einstellung des Verfahrens kommt.“

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters Lopavent.