Frankfurt - Mit wenigen Klicks im Internet shoppen und bequem mit der Kreditkarte zahlen – ab Mitte September wird das komplizierter. Neben den Daten auf der Kreditkarte sollen Käufer sich mit einem weiteren Sicherheitsmerkmal wie einem Zusatzpasswort oder einem Fingerabdruck per Smartphone identifizieren. Mancher Einkauf könnte dadurch scheitern, weil die Zahlung nicht abgewickelt werden kann – so jedenfalls die Befürchtung des Handels. Denn bei der Umsetzung der neuen Vorgaben knirscht es gewaltig.

Die Europäische Union will für mehr Sicherheit beim Onlinebanking und Bezahlen im Netz sorgen. Die Regeln der EU-Zahlungsrichtlinie (PSD 2), die ab 14. September gelten, sollen Betrügern das Leben schwerer machen. Verbraucher müssen sich beim Bezahlen und bei Bankgeschäften im Internet daher zusätzlich identifizieren – Zwei-Faktor-Authentifizierung. Bankkunden müssen dann grundsätzlich jede Onlineüberweisung oder jede Kartenzahlung mit einer solchen starken Kundenauthentifizierung freigeben.

Bei der Kreditkarte etwa genügten bisher Kartennummer, Ablaufdatum und der dreistellige Prüfcode beim Bezahlen im Netz. Jetzt muss noch ein zweiter Faktor hinzukommen, zum Beispiel eine TAN, ein Passwort, ein per Smartphone übermittelter Fingerabdruck oder Gesichtserkennung. Die bei einigen Banken noch verwendeten TAN-Listen auf Papier sind nicht mehr erlaubt.

Viele Händler könnten ihre Internetshops nicht rechtzeitig umstellen, auch gegenüber den Kunden bestehe noch Aufklärungsbedarf, sagt Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE). „Die Zwei-Faktor-Authentifizierung ist deutlich komplizierter, die wenigsten Verbraucher kennen sie. Der Handel muss sie den Kunden erklären, weil die Banken diese Aufgabe teilweise nur unbefriedigend erfüllen“, kritisiert er. Der HDE fordert eine einheitliche Übergangszeit von 18 Monaten in der EU. Eine Verschiebung gilt aktuell jedoch als wenig wahrscheinlich. Bleiben also nicht mehr allzu viele Wochen bis zum 14. September.

Zwar wissen Handel, Zahlungsdienstleister und Kreditinstitute seit Verabschiedung der EU-Richtlinie im Jahr 2015 von den neuen Anforderungen. Doch die technischen Details habe die Europäische Bankenaufsicht (EBA) erst im März 2018 veröffentlicht, diese hätten weitere Fragen nach sich gezogen, beschreibt Binnebößel die Situation.


Der Teufel steckt im Detail. Banken und Sparkassen, die Kreditkarten ausgeben, legen das zusätzliche Sicherheitselement fest. Sie entscheiden, ob ihre Kunden beim Bezahlen mit der Karte im Netz etwa zusätzlich ein Passwort, einen Fingerabdruck oder einen Code verwenden müssen, den sie per SMS bekommen. Bei kleineren Einkäufen unter 30 Euro können die Geldhäuser darauf verzichten. Zudem können sie Kunden erlauben, einzelne Internetshops als sicher einzustufen. Dann entfällt das zweite Sicherheitsmerkmal ebenfalls. „Das System der Online-Händler muss all dies berücksichtigen können. Das ist für Händler nicht einfach“, sagt Binnebößel.

Der HDE befürchtet, dass vor allem kleine Onlinehändler unter Druck geraten und Kunden genervt abwandern, wenn ab 14. September das Bezahlen per Kreditkarte im Netz nicht reibungslos funktioniert. „Dadurch könnten große Online-Plattformen ihre Position weiter ausbauen“, warnt Binnebößel. Nach einer Umfrage des Forschungsinstituts EHI fürchten 82 Prozent der Online-Händler wegen der erhöhten Komplexität mehr Kaufabbrüche. Es bleibt indes immer noch die Möglichkeit den Einkauf im Netz per Rechnung oder Lastschrift zu bezahlen.