Tübingen - Der Müllwagen-Fahrer, der nach einem Unfall in Baden-Württemberg wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht steht, ist schon einmal mit einem Fahrzeug umgekippt. Das geht aus dem Fahreignungsregister hervor, aus dem das Landgericht Tübingen am Donnerstag zitierte.

Demnach war der Mann am 25. Mai 2010 in Altensteig im Kreis Calw zu schnell gefahren und deshalb mit seinem Müllwagen umgekippt. Sein Beifahrer wurde damals verletzt. Ihm selbst wurde der Führerschein entzogen, den er ein Dreivierteljahr später wiederbekam. Außerdem musste er 40 Tagessätze à 30 Euro Strafe zahlen.

Der 55 Jahre alte Müllwagenfahrer ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Er soll am 11. August 2017 in Nagold zu schnell in eine Kreuzung gefahren sein, wobei sein Müllwagen auf ein voll besetztes Auto kippte. Alle fünf Menschen darin starben.