Ludwigsburg - Der Betreiber eines Karussells ist nach einem Unfall mit vier verletzten Kindern wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Die Amtsrichterin in Ludwigsburg erklärte aber, dass sie seine Schuld als gering ansehe und verwarnte ihn daher nur. Sie sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Schausteller das Gerät für ein Stadtfest in Remseck nahe Stuttgart nicht sorgfältig kontrolliert habe. Im Sommer 2018 löste sich während der Fahrt eine Gondel, weil an der Befestigung Teile fehlten. Die Kinder wurden von herunterfallenden Teilen des Karussells getroffen.

Der Angeklagte hatte sich zuvor bereiterklärt, jeweils 500 Euro Schmerzensgeld an die drei Jungen und ein Mädchen zu zahlen. Er bat die Kinder zudem um Entschuldigung. Vom Vorwurf, TÜV-Dokumente für das Karussell gefälscht zu haben, wurde der 48-Jährige freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. 3 Ds 137 Js 74187/18).