Kirchhatten - Der Rat wird sich auf seiner Sitzung am Donnerstag, 27. September, voraussichtlich abschließend mit dem Bebauungsplan Nr. 66 Kirchhatten/Findlingsweg beschäftigen. Dabei geht es um das Schaffen einer neuen Fläche für den Wohnungsbau. Angesichts der Nähe zu einem Mischgebiet, in der die Firma Koopmann eine Pkw- und Lkw-Werkstatt nebst 24-Stunden-Service betreibt, gerade unter dem Aspekt der Lärmbelastung eine sensible Angelegenheit.

Zwischen den Straßen Am alten Reitplatz und Findlingsweg liegt die Fläche, die die Kommune zum Großteil von privater Hand gekauft hat und dort auf etwa 1,44 Hektar 20 Grundstücke mit 30 Wohneinheiten schneiden will. Fünf Grundstücke verbleiben beim bisherigen Eigentümer. Das gesamte Plangebiet hat eine Fläche von 3,25 Hektar.

Um die künftige Betriebsentwicklung durch die geplante Bebauung möglichst wenig zusätzlich einzuschränken, ist der ursprüngliche Planentwurf geändert und erneut ausgelegt worden: Die südliche Baugrenze wird um zehn Meter nach Norden verschoben mit dem Ziel, dass die Bebauung nicht stärker durch Lärmimmissionen belastet ist als die bereits vorhandenen Häuser „Am alten Reitplatz“. Zur weiteren Verminderung des Konfliktpotenzials wird im Bereich der dem Betriebsgelände benachbarten Grundstücke zusätzliche Vorsorge getroffen: Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern – im Dachgeschoss generell von Aufenthaltsräumen – dürfen nicht auf das das Betriebsgelände ausgerichtet sein. Die Kommune nimmt mit dieser Änderung der ursprünglichen Pläne einen Einwand der Handwerkskammer Oldenburg auf.

Ein Lärmschutzwall an der westlichen Seite des Betriebes, wie ihn die Firma für unerlässlich hält, wird von der Kommune nicht für notwendig gehalten. An dieser Seite steht im nördlichen Bereich das Betriebswohnhaus, daran schließt sich nach Süden die schallabschirmende Halle an. „Südlich der Halle wurde der Abstand zum Gewerbegebiet bereits durch das Festsetzen von Grünflächen auf über 50 Meter ausgedehnt. Ein zusätzlicher Wall erscheint daher hier derzeit nicht erforderlich“, heißt es in einer Stellungnahme. Man wolle wegen des unnötigen Flächenverbrauchs auf einen Wall verzichten, so Bürgermeister Christian Pundt zur NWZ.

Über die Schutzmaßnahmen bei einer zukünftigen Erweiterung des Gewerbebetriebes nach Norden, wie etwa ein Wall, eine Wand oder die Stellung der dann geplanten Gewerbegebäude könne immer noch rechtzeitig entschieden werden. Im Bauausschuss ist die Empfehlung für den Satzungsbeschluss mit großer Mehrheit gefallen. Gibt es am 27. September ebenfalls eine Mehrheit im Rat wäre die rechtliche Seite des Vorhabens abgeschlossen.

Werner Fademrecht
Werner Fademrecht Redaktion Hatten