Berlin/Bremen - Bei der ersten bundesweiten Mindestlohn-Kontrolle hat der Zoll bei fast jedem zehnten überprüften Unternehmen Schummeleien festgestellt. Rund 4500 Geschäftsunterlagen seien bei Arbeitgebern überprüft worden, teilte der Zoll am Montag mit. Wegen Verstößen seien 351 Verfahren eingeleitet worden, darunter 172 wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz – das kann zu hohen Geldstrafen führen.

Die übrigen Verfahren betreffen u.a. das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch. Im Rahmen der ersten bundesweiten Kontrollen waren rund 6000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Einsatz, sie befragten dabei mehr als 32 000 Arbeitnehmer.

Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015, er beträgt aktuell 8,84 Euro. Die Einsatzkräfte überprüften insbesondere Arbeitskräfte im Einzelhandel, in Gaststätten und Hotels, bei Friseuren, Fahrer im Speditions-, Transport- und Paketgewerbe sowie im Taxigewerbe.

In 3291 Fällen sind weitere Prüfungen erforderlich.