Berlin/Washington - Die Chancen auf eine Haftentschädigung für den wegen Doppelmordes verurteilten Deutschen Jens Söring stehen nach Ansicht eines US-Anwalts nicht sehr gut. Ohne eine Rehabilitierung könne der heute 53-Jährige die US-Justiz nicht in einem Zivilverfahren auf Entschädigung verklagen, sagte der pensionierte Rechtsanwalt Stephen Nort­hup der „Bild“-Zeitung. „Eine solche Klage ist nur möglich, wenn es eine vollständige Begnadigung gibt“, zitierte das Blatt am Samstag den Anwalt.

Söring war 1990 wegen Mordes an den Eltern seiner damaligen Freundin Elizabeth Haysom im Jahr 1985 zu zweimal lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Jahrzehnten im Gefängnis entschied das zuständige Gremium im US-Bundesstaat Virginia vor etwa einer Woche, den Diplomatensohn auf Bewährung freizulassen und abzuschieben. Dem Vernehmen nach könnte das bereits im Laufe der Woche der Fall sein. Northup nannte es „unendlich schwer, neue Fakten und Beweisstücke vorzulegen“. Auch habe der Fall nicht neu aufgerollt werden können.