München - Bei einer Mountainbike-Reise rechtfertigt es keine Preisminderung, wenn nach Ansicht von Teilnehmern zu viele Pausen eingelegt werden. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 191 C 7612/19). Geklagt hatten ein Mountainbiker und zwei Begleiter, die bei einem Reiseveranstalter eine „Transalp Mountain Rad Tour“ von Grainau bei Garmisch zum Gardasee für 1258 Euro gebucht hatten. Ausgeschrieben war eine sportliche Radtour abseits der Pisten für Fortgeschrittene mit sehr guter Kondition. Die Teilnehmer werfen dem Veranstalter vor, dass statt der versprochenen 400 Kilometer nur 364 Kilometer zurückgelegt worden seien. Außerdem habe es zu viele Pinkelpausen gegeben.

Einer der Männer wollte eine komplette Rückzahlung des Preises, die beiden anderen eine Rückerstattung in Höhe von 40 Prozent. Das Amtsgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass in den Reiseunterlagen keine bestimmte Strecke zugesichert worden war. Auch Wartezeiten gehörten zum gewöhnlichen Ablauf.