Luxemburg - Im Kampf gegen zu schmutzige Luft haben die drei europäischen Metropolen Paris, Brüssel und Madrid erfolgreich gegen die Lockerung von Grenzwerten bei neuen Abgastests auf der Straße geklagt. Das EU-Gericht in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass die EU-Kommission Stickoxid-Grenzwerte für Autos der Norm Euro-6 zu Unrecht einseitig neu berechnet habe. Die beanstandete Verordnung muss jetzt überarbeitet werden. Bis dahin ändert sich für Autofahrer erst einmal nichts.

Der ADAC erklärte, es gebe aktuell auch keine unmittelbaren Auswirkungen für deutsche Euro-6-Halter. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) geht dagegen davon aus, dass die Entscheidung „weitreichende Folgen für zukünftige Gerichtsurteile“ nach sich ziehen dürfte – „über Musterklagen bis hin zu Klagen um Neuzulassungen und Verkaufsverbote“.

Es geht bei dem Streit um die Erweiterung der Auto-Abgastests von Labor- um Straßenprüfungen , sogenannte RDE-Tests. Dabei wollte die EU-Kommission den für die Euro-6-Norm geltenden Grenzwert von höchstens 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer (mg/km) für eine Übergangszeit auf 168 mg/km und danach auf 120 mg/km ändern.