Berlin - Sie sind laut, grell und bunt – Raketen und Böller gehören für die meisten an Silvester einfach dazu. Was viele dabei ausblenden: Feuerwerk ist auch gefährlich. Immer wieder kommt es durch nicht zugelassene Böller oder falsche Handhabung zu schweren Verletzungen. Wer das vermeiden will, greift am besten zu geprüften Produkten, erklärt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin-Lichterfelde.

Geprüftes Feuerwerk erkennen Käufer am CE-Zeichen und an der Registriernummer. Diese enthält die Kennnummer der Stelle, die die Feuerwerkskörper geprüft hat. In Deutschland ist das die BAM. Sie hat die Kennnummer 0589, die am Anfang jeder Registriernummer steht.

Es folgt die Feuerwerkskategorie (F1 oder F2) und eine fortlaufende Nummer. Eine vollständige Registriernummer kann also etwa 0589-F2-1254 lauten, nennt die BAM als Beispiel. Das CE-Zeichen ist kombiniert mit der Kennnummer der Prüfstelle, die die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht.

Zur Feuerwerkskategorie F1 gehören zum Beispiel Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder Party-Knaller. Diese Waren dürfen das ganze Jahr hindurch verkauft und benutzt werden.

Gekauft werden dürfen diese Artikel auch von Minderjährigen ab 12 Jahren. Raketen, Batterien, Römische Lichter oder Knallkörper gehören zur Feuerwerkskategorie F2. Diese Artikel dürfen nur befristet und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Der Verkauf erfolgt in diesem Jahr laut BAM vom 28. bis 31. Dezember.