Cloppenburg - Seine große Leidenschaft, Trecker zu fahren, und der Verdacht eines Diebstahls hätten einen 18-jährigen Treckerfahrer aus Cloppenburg beinahe seinen Job gekostet. Doch nun kann der Angeklagte seine Arbeit behalten. Das Oldenburger Landgericht hat am Freitag nämlich in zweiter Instanz das Verfahren gegen den 18-Jährigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Diebstahls eingestellt, allerdings gegen eine Geldauflage von 1000 Euro.

Damit hob die Kammer auf die Berufung des Angeklagten hin ein früheres Urteil des Cloppenburger Jugendgerichtes auf. Das hatte den 18-Jährigen in einem ersten Prozess noch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Diebstahls schuldig gesprochen. Bliebe es bei diesem Schuldspruch, müsse er den Angeklagten entlassen, hatte der Chef des 18-Jährigen erklärt. Nun darf der Angeklagte bleiben. Er darf im öffentlichen Raum aber keinen Trecker mehr fahren.

Daran hatte sich der 18-Jährige 2019 allerdings nicht gehalten. Als eine Disco damit warb, dass jeder Gast, der mit einem Trecker zur Disco komme, eine Kiste Bier erhalte, war der Angeklagte mit seinem Trecker dorthin gefahren. Die Polizei hatte vor dieser Fahrt gewarnt, aber das hatte nichts genutzt. Ein Trecker darf nur zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, es sei denn, man hat eine gesonderte Fahrerlaubnis. Die hatte der Angeklagte aber nicht.

Wegen der Disco-Fahrt war der 18-Jährige vom Cloppenburger Jugendgericht verwarnt worden. Nur einen Tag später war er wieder mit dem Trecker unterwegs gewesen. Er soll nun sogar versucht haben, eine Egge zu stehlen. Doch das ließ sich nicht aufklären. Der Angeklagte hatte den Vorwurf vehement bestritten. So wurde letztlich das Verfahren eingestellt. Das u.a. auch deswegen, weil die Jugendgerichtshilfe einen äußerst positiven Bericht über den 18-Jährigen verfasst hatte. Er hat sich gebessert und will im öffentlichen Raum auch keinen Trecker mehr fahren.