Norderney - Neue Allgemeinverfügungen der Landkreise Leer, Aurich und Wittmund lockern seit dem 26. Mai den Zugang zu den ostfriesischen Inseln. Hotels dürfen wieder öffnen – bis zu einer Kapazitätsgrenze von 60 Prozent. Der Tagestourismus ist weiterhin untersagt. Für Ferienwohnungen gilt auf manchen Inseln noch eine Wiederbelegungsfrist von einer Woche. Das bedeutet, die Wohnung darf innerhalb von sieben Tagen nur von einem Gast und seinen Mitreisenden genutzt werden. Gäste in Hotels, Pensionen und Jugendherbergen müssen mindestens eine Nacht auf den Inseln bleiben. Lediglich auf Norderney sind sechs Nächte vorgeschrieben. Dafür hat die Insel extra eine eigene Allgemeinverfügung erlassen, die bis zum 7. Juni gültig ist. Wie rechtfertigt Bürgermeister Frank Ulrichs dieses Vorgehen? Die NWZ hat bei ihm nachgefragt.
Clubtourismus soll verhindert werden
Die Landkreise und Inseln könnten zwar Ausnahmen erlassen, aber in der Verordnung des Landes Niedersachsen sei weiterhin eine Mindestlaufzeit von einer Woche für die Inseln festgelegt, erklärt Ulrichs. „Danach haben wir uns auch gerichtet.“ Es gebe individuelle Besonderheiten zwischen den ostfriesischen Inseln. So sei der Clubtourismus auf Norderney im Mai und Juni – insbesondere zu Pfingsten – relativ ausgeprägt. „Da spielt auch das Thema Alkohol eine Rolle.“ Kneipen müssten momentan ohnehin geschlossen bleiben. „Wir wollen einfach versuchen, das Risiko bei einem Gästeansturm zu Pfingsten so klein wie möglich zu halten. Und deswegen sind wir bei dieser Regelung geblieben.“
Nur pauschale Regelungen möglich
Ihm sei die Risikominimierung und der Gesundheitsschutz wichtig. Daher mache es derzeit Sinn, auf Kurzzeitgäste zu verzichten. „Auch wenn uns das schwerfällt“, sagt Ulrichs. Dass diese Regelung so manchem Unternehmer auf der Insel nicht gefällt, weiß der Bürgermeister: „Da gibt es einfach auch Ungerechtigkeiten. Das zieht sich durch die ganze Corona-Krise.“ Er könne aber nur mit pauschalen Regelungen arbeiten.