Oldenburg - Barsinghausen ist nicht gerade um die Ecke. Dennoch hat die Stadt bei Hannover Einfluss auf Oldenburg. Nach einer erfolgreichen Klage eines Anwohners gegen Barsinghausen soll sich auch an der Hunte die Berechnung der Gebühren für die Straßenreinigung grundlegend ändern.

„Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, den Kommunen viel Arbeit zu machen“, sage Erste Stadträtin Silke Meyn im Abfallwirtschaftsausschuss am Montag. Sie spielte auf ein Urteil von Januar an. Demnach ist die Berechnung der Gebühren nach den reinen Frontmetern unzulässig. Das sind die Teile des Grundstücks, die direkt an der Straße angrenzen.

Das Gericht hat entschieden, dass die Gebührenlasten gerechter unter allen Eigentümern verteilt werden sollen. Gemeint waren vor allem Hintergrundstücke, die häufig nur durch eine schmale Zuwegung an der Straßen anliegen. Solche sogenannten Pfeifenstielgrundstücke (siehe Grafik) haben auch große Flächen, aber mussten aufgrund der geringen Frontmeterzahl bislang im Verhältnis weniger zahlen.

Die Verwaltung sah sich nun unter Zugzwang, einer Klagewelle zuvorzukommen. Variante eins wäre gewesen, bei den Frontmetergebühren zu bleiben. Dann hätten zukünftig allerdings auch die Grundstücksgrenzen einberechnet werden müssen, die zwar nicht an der Straße angrenzen, ihr aber bis zu einem Winkel von 45 Grad zugewandt sind. Klingt kompliziert, und ist es in einer historisch gewachsenen Stadt mit vielen verwinkelten Grundstücken auch. „Es gäbe keine Garantie, dass wir das gerichtsfest bekommen würden“, sagte Meyn.

Daher fiel die Wahl auch auf Variante zwei: Die Berechnung der Gebühren anhand der Grundstücksgrößen. Die Umstellung ist aufwendig. Zwei Mitarbeiter werden bis Herbst damit beschäftigt sein, die Daten zusammenzutragen und ins System einzupflegen. Eine Neuberechnung nach den Frontmetern inklusive der Hintergrundstücke wäre allerdings ähnlich aufwendig gewesen.


629 Kilometer Straße reinigt der Abfallwirtschaftsbetrieb AWB in Oldenburg. Bisher zahlen die Eigentümer in der Regel je nach Reinigungsklasse 2,06 Euro bei 14-täglicher und 4,12 Euro bei wöchentlicher Reinigung pro Frontmeter und Jahr. Was künftig pro Quadratmeter gezahlt werde, sei bislang unklar, so die Verwaltung. Zunächst müsse die einzubeziehende Fläche ermittelt werden. Das finanzielle Gesamtvolumen für die Straßenreinigung bleibt gleich. Allerdings werden wohl „zumindest Eigentümer von sogenannten Pfeifenstielgrundstücken zukünftig stärker belastet werden“, hieß es in der Ausschussvorlage.

Der Ausschuss stimmte der Vorbereitung der neuen Satzung einstimmig zu. „In der Sache ist das ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit“, meinte Vorsitzender Jonas Christopher Höpken (Linke).

Patrick Buck
Patrick Buck Redaktion Oldenburg (Stv. Leitung)