Berlin - Breiter Widerstand von Experten gegen die von der Bundesregierung geplante Novelle des Wohneigentumsgesetzes: Am Mittwoch fand zu dem Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Anhörung von Sachverständigen statt. Sie kritisierten mehrheitlich, dass durch die geplante Ausweitung der Befugnisse der Hausverwalter Risiken für die Eigentümer entstehen würden.

Auch lehnten die Experten die Pläne ab, dass bauliche Maßnahmen an Gebäuden künftig von einer Minderheit von Eigentümern entschieden werden könnten.

Das Gesetz soll reformiert werden, um dem Sanierungsstau in Gebäuden entgegenzuwirken – klimafreundliche und barrierefreie Umbauten sollen erleichtert werden.

Der Präsident des Eigentümer-Interessenverbandes „Haus & Grund Deutschland“, Kai Warnecke, bemängelte, dass „das Verhältnis von Verwalter zu Wohnungseigentümer im Regelfall im Gesetz zugunsten des Verwalters entschieden ist.“ Er forderte, die Rolle des Verwalters „an der ein oder anderen Stelle“ im Gesetz noch einzuschränken.

Auch äußerte er Bedenken, dass das Quorum bei Beschlüssen zu Baumaßnahmen abgeschafft werden solle. Bei den Eigentümerversammlungen käme es so häufig zu einer minimalen Teilnehmerzahl. Es könne dann eine Minderheit über extrem teure Maßnahmen entscheiden, warnte Warnecke.


Der Wohnrechtsexperte Michael Drasdo vom Deutschen Anwaltverein sagte, dass die Stellung der Eigentümer im Gesetzentwurf teilweise geschwächt werde. Die Vorständin des Verbandes „Wohnen im Eigentum/Die Wohneigentümer“, Gabriele Heinrich, kritisierte, dass in dem Gesetz keine Missstände aufgeführt würden, die die Stärkung der Verwalter und die Erleichterung baulicher Maßnahmen rechtfertigen würden.

Auch die Opposition und Teile der CDU/CSU-Fraktion hatten den Entwurf zur Reform des Wohneigentumsgesetzes zuletzt kritisiert, den Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ausgearbeitet hatte.