Herr Sonnenberg, was bedeutet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für Volkswagen?

Sonnenberg Das Urteil ist ein Desaster für VW. Es fiel eindeutig zugunsten der Klägerseite aus. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dem Käufer eines Fahrzeugs, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen wurde, Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen.

Und was bedeutet es für die Käufer eines Autos mit Schummelsoftware?

SonnenbergDer Käufer kann Erstattung des gezahlten Kaufpreises verlangen, muss sich aber für die gefahrenen Kilometer Nutzungsvorteile anrechnen lassen und der Volkswagen AG das Fahrzeug zur Verfügung stellen.

Es waren doch schon zahlreiche Gerichte mit Diesel-Klagen befasst?

SonnenbergDie bisherige Rechtsprechung der unterinstanzlichen Gerichte fiel oftmals sehr unterschiedlich aus. Das Landgericht Braunschweig, das Heimatgericht der Volkswagen AG, urteilte nahezu ausschließlich zugunsten von VW. Andere Gerichte, wie beispielsweise auch das Landgericht Oldenburg und das Oberlandesgericht Oldenburg, urteilten mit sehr wenigen Ausnahmen zugunsten der Kläger.

Für die Verbraucher entstand damit eine unklare Rechtslage. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil nun Klarheit geschaffen und deutlich gemacht, dass die Volkswagen AG dem Kläger aus „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ haftet. Die Volkswagen AG habe im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des Kraftfahrtbundesamtes systematisch und langjährig Fahrzeuge in den Verkehr gebracht, die illegale Abschalteinrichtungen beinhalteten.

Und welche Bedeutung hat das Urteil für weitere Verfahren?

SonnenbergIn Bezug auf die noch laufenden Gerichtsverfahren hat das Urteil des Bundesgerichtshofes eine klare Signalwirkung. Die zuständigen Gerichte werden sich nun an die Vorgaben des Bundesgerichtshofes halten müssen. VW wird den Klägern voraussichtlich kurzfristig Vergleiche anbieten.

Und wer bislang noch nichts unternommen hat?

SonnenbergAuch Fahrzeugkäufer, die bislang noch nichts unternommen haben, können noch Ansprüche haben. Insoweit wird die Volkswagen AG voraussichtlich die sogenannte Einrede der Verjährung erheben. Allerdings sind bereits im Jahr 2019 mehrere Urteile ergangen, die eine Verjährung von Ansprüchen für Klagen aus dem Jahr 2019 ablehnten. Es muss letztlich jeder Fall gesondert anwaltlich geprüft werden.

Gibt es etwas, was der BGH noch nicht entschieden hat?

SonnenbergEs gibt noch viele Fallkonstellationen, die noch nicht abschließend durch den Bundesgerichtshof entschieden wurden. Insbesondere zu nennen sind die sogenannten Kenntnisfälle, also die Fälle, bei denen die Käufer die Fahrzeuge nach dem offiziellen Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 gekauft haben. Auch insoweit geht die Rechtsprechung sehr weit auseinander. Es gibt auch hier Urteile in beide Richtungen. Dem BGH liegen mehrere solcher Fallkonstellationen zur Entscheidung vor. Wann der BGH einen solchen Fall abschließend entscheiden wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Offen ist auch noch die Frage, ob die Kläger Deliktszinsen verlangen können. Es handelt sich dabei um Zinsen auf den gezahlten Kaufpreis in Höhe von 4 Prozent seit der Zahlung des Kaufpreises. Dieser Aspekt hat für die Kläger noch einmal eine große wirtschaftliche Bedeutung. Der Bundesgerichtshof wird zu dieser Frage erstmals Ende Juli 2020 einen Fall verhandeln. Zudem bleibt die Haftung anderer Fahrzeughersteller ungeklärt. Auch in Bezug auf die Hersteller Audi und Daimler sowie weitere Hersteller laufen diverse Verfahren. Insoweit steht ebenfalls noch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus.