Berlin/Oldenburg - Personalchefs wussten das schon immer: Neue Mitarbeiter sucht man mit Bedacht aus. Sonst kann es viel Ärger geben – und teuer werden. Offenbar stehen die Käufer von Eigentumswohnungen nun vor ähnlichen Herausforderungen – beim Verwaltungspersonal.

Denn bei der Bundesregierung ist ein Gesetz zur „Modernisierung des Wohneigentumsgesetzes“ (WEG) in Arbeit. Einer der Kernpunkte: Hausverwalter, die für eine gemeinsame Anlage von Eigentumswohnungen zuständig sind, dürften gegenüber den Wohnungsbesitzern mehr „Macht“ bekommen.

So weit der Entwurf. Allerdings ist es noch nicht so weit. Es regt sich Widerstand.

„Das WEG-Recht soll und muss einfacher sowie transparenter werden“, sagte der Präsident des Eigentümer-Verbandes Haus & Grund (Berlin), Kai Warnecke, am Dienstag. Aber er warnte zugleich: „Allerdings dürfen dabei nicht einzelne Eigentümer das Nachsehen haben.“

Die Kritiker setzen nun auf eine aktuelle Expertenanhörung. In dem Gesetzentwurf – mehr als 100 Seiten – geht es etwa um Ladestationen oder Barrierefreiheit. Es geht aber auch um Entscheidungsstrukturen, etwa:  Für die meisten Maßnahmen benötigt der Verwalter bisher einen Beschluss der Wohnungseigentümer. Nun soll er deutlich mehr allein entscheiden dürfen, auch nach außen. Ein Leser, der sich bei unserer Zeitung meldete, monierte, dass eine „geradezu unbeschränkte Vertretungsvollmacht über fremdes Eigentum“ drohe. Andererseits könnten etwa Instandhaltungsstaus dort aufgelöst werden, wo sich Eigentümer bisher „schwertun mit Beschlüssen“, wie Branchen-Experten zu bedenken geben. Für Beschlüsse der Eigentümer, etwa zur Instandhaltung, soll in deren Versammlungen nicht mehr eine Mehrheit der Mieteigentums-Anteile anwesend sein müssen. Auch eine kleinere Gruppe, die der Einladung folgte, könnte demnach über Maßnahmen abstimmen, die für alle gelten, auch kostenmäßig. Dies könnte, so Kritiker, weitere Brisanz bekommen, wenn Besitz-Gemeinschaften untereinander oder teils mit dem Hausverwalter zerstritten sind.

„Der Einzelne wird stark geschwächt, mit Leichtigkeit überstimmt und muss daher viel mehr aufpassen“, zitierte der Berliner „Tagesspiegel“ den Deutschen Anwaltverein. Die FDP schrieb zu dem Entwurf, die Regierung „versuche, das Fundament des Wohneigentumsrechts zu untergraben“, wie ein Papier der Bundestagsverwaltung besagt.

Dr. Tim Torsten Schwithal, Geschäftsführer von Haus & Grund in Oldenburg, sah auf Anfrage unserer Zeitung „Vor- und Nachteile“ im Gesetz-Entwurf. Kritisch sehe man, was die stärkere Position von Verwaltern anbelange – wenn diese „nicht gut“ seien. „Gute“ Verwalter bzw. betreffende Wohnungseigentümer könnten profitieren: Vieles werde unproblematischer werden. Schwithal betont die Notwendigkeit von Sachkunde-Nachweisen bei Hausverwaltern.

Der Gesetzentwurf von Ende April ist in der Bundestagsverwaltung zu finden unter:

Rüdiger zu Klampen
Rüdiger zu Klampen Wirtschaftsredaktion (Ltg.)