Hannover - An den „Flickenteppich“ haben sich die Deutschen bereits im Zusammenhang mit der Corona-Krise gewöhnt. Nun wird es auch in der Steuerwelt zunehmend unübersichtlich. Das Urteil des Verfassungsgerichts, das 2018 den sogenannten Einheitswert gekippt hat, machte dafür den Weg frei. Da vielen Ländern die neue Bundesformel nicht behagte, wurde eine „Öffnungsklausel“ ins Gesetz eingebaut. Sie machte den Kompromiss erst möglich. Diesen Spielraum nutzen erwartungsgemäß die Länder.

Niedersachsen sucht eine einfache und unbürokratische Alternative, die aus Sicht der Wohnungsverbände nicht zu Mehrbelastungen führen darf. Die Kommunen dagegen drücken aufs Tempo. Denn sie müssen vor Ort das neue Gesetz umsetzen und vor allem erst einmal reichtlich Daten erfassen.

Letztlich wird es zu der Situation kommen, dass künftig in Niedersachsen ein anderes Recht gilt als in Bremen oder im benachbarten NRW. An der Steuerschraube drehen auch die ohnehin schon klammen Kommunen mit. Denn sie setzen die Hebesätze für die Grundsteuer fest. Mit Blick auf die zu erwartenden hohen Steuerausfälle ist es dann nur eine Frage der Zeit, wann Immobilienbesitzer und Mieter für die Zeche zahlen müssen.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent