Hannover - Die niedersächsische Landesregierung bereitet zur Berechnung der Grundsteuer ein vom Bundesmodell abweichendes Gesetz vor. Das eigene Modell werde „gerade in einen Gesetzentwurf gegossen“, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums in Hannover auf Anfrage. Die Grundsteuer werde dabei „mehr anhand der Fläche, ergänzt um wertbildende innerkommunale Lagefaktoren“ bemessen. Das sei leichter umzusetzen und weniger streitanfällig als das Bundesmodell, das sich künftig auf den Wert des Bodens, eine statistisch ermittelte Kaltmiete, die Grundstücksfläche sowie die Art und das Alter des Gebäudes stützt. Eine Entscheidung, von welchem Modell Niedersachsen am Ende Gebrauch machen wird, gebe es aber noch nicht.

Der Zwei-Städte-Staat Bremen kündigte dagegen an, sich dem Bundesmodell anzuschließen. In der Prüfung habe sich herausgestellt, dass dieses „das gerechteste und effizienteste umsetzbare Modell“ sei, teilte das Büro des Finanzsenators mit. Ein wertabhängiges Modell, das den Gebäude- und den Grundstückswert berücksichtigt, sei am fairsten. Im Modell des Bundes würden diese Werte „realitätsgerecht“ abgebildet.

Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuer-Gesetz beschlossen. Die Bundesländer dürfen davon allerdings abweichen und eigene Modelle für die Berechnung der wichtigen kommunalen Steuer entwickeln. Von 2025 an soll die Grundsteuer nach dem neuen System erhoben werden. Unabhängig vom Berechnungsmodell legen am Ende aber die Kommunen die Höhe der Steuer fest, da sie individuelle Hebesätze bestimmen können. Zahlen muss die Steuer im Grunde jeder Bürger: Hausbesitzer direkt, Mieter in der Regel über die Nebenkostenabrechnung.

Das Finanzministerium in Hannover verwies auf die Überlegungen in Hessen und Bayern, eigene Berechnungsmodelle einzuführen. So basiere das hessische Modell auf ähnlichen Grundgedanken wie das niedersächsische: „Es setzt ebenfalls an Flächen und Nutzung an und bietet ebenfalls eine Differenzierung innerhalb der einzelnen Gemeinden.“

Der von Bayern angekündigte Entwurf werde zudem „dringend erwartet“, da dieses Flächenmodell als Basis für die Fortentwicklung durch Hessen und Niedersachsen genutzt werden solle. „Sofern diese einander sehr ähnlichen Flächen-Modelle umgesetzt werden, denen sich dann möglicherweise auch noch weitere Bundesländer anschließen, ist der Weg für eine Entscheidung für das Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen bereitet“, sagte der Ministeriumssprecher.