Berlin - Urlaubsplanung beginnt heute oft im Internet. Die Stiftung Warentest hat 15 Buchungsportale für Ferienunterkünfte getestet, darunter AirBnb, Booking.com, Expedia und FeWo-direkt („test“, 1/20). Können Nutzer Hotelzimmer und Ferienwohnungen problemlos buchen und stornieren? Wie kommen die Trefferlisten und Kundenbewertungen zustande? Und lauern Fallstricke im Kleingedruckten?

Das Ferienhaus auf Mallorca, das Hotelzimmer in Brüssel, die Ferienwohnung an der Ostsee: Der Besuch auf den Online-Buchungsportalen erspart den Gang ins Reisebüro. Schon nach wenigen Klicks spucken sie Dutzende Ferienunterkünfte aus.

Doch Nutzer erkennen nicht immer, warum ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus in der Liste ganz oben steht. Es kann vorkommen, dass Hotels für ihre Platzierung bezahlt haben. Nicht alle Buchungsportale weisen deutlich darauf hin.

Expedia schreibt „Gesponsert“ auf solche Einträge, außerdem steht da: Die gezahlte Kommission beeinflusse „möglicherweise unsere Reihenfolge“. Bei Booking.com weist nur ein Daumen auf Sponsoring hin. Andere erklären ihre Listen gar nicht. Nicht alle Kunden erhalten dieselben Suchergebnisse. Denn die Portale werten die digitalen Spuren der Nutzer aus – vom Cookie bis zum Browserverlauf. Oft lohnt es sich, Hotels oder Gastgeber direkt zu kontaktieren. Knapp zwei Drittel der Hotels der Recherche verlangten auf ihrer Webseite niedrigere oder gleich hohe Preise wie die Portale.

Was frühere Besucher über eine Unterkunft geschrieben haben, gibt oft den Ausschlag bei der Buchung: Schimmelte die Dusche, lag der Strand vor der Tür? Doch wie ein Buchungsportal die Gesamtnote für eine Unterkunft berechnet, können Nutzer nicht immer nachvollziehen.

Die Stiftung rät zu prüfen, auf wie vielen Bewertungen das Gesamturteil beruht, wann die Unterkunft zuletzt bewertet wurde und wer sie bewertet hat. Außerdem sollte man zuerst die schlechten Bewertungen lesen. Auf immerhin elf getesteten Portalen gilt: Wer eine Unterkunft bewerten will, muss selbst dort gewesen sein.