Bonn - Arbeitgeber, die Job-Bewerber diskriminieren, riskieren Entschädigungszahlungen. Das gilt jedoch nicht, wenn dem Bewerber die Stelle egal ist und er in Wirklichkeit nur die Entschädigung verlangen will. Das betont die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mit Blick auf das Arbeitsgericht Bonn (AZ: 5 Ca 1201/19). Davon sei etwa auszugehen, wenn der Bewerber ein Appartement in nächster Betriebsnähe verlange oder wenn im Bewerbungsschreiben keine Ausführungen zur Qualifikation und Motivation des Bewerbers zu finden seien.