Hannover - Die niedersächsische Landesregierung hat den nächsten Termin ihre Fünf-Stufen-Plans festgelegt. Vom 8. Juni an, also dem Beginn der vierten Phase, sollen voraussichtlich wieder touristische Busfahrten geplant sein. Touristische Schifffahrten, Boots- und Fahrradverleih oder Stadtführungen sind – unter Einschränkungen – aber bereits ab Montag, 25. Juni, wieder möglich.
Hier einige geplante Lockerungen aus der neuen Corona-Verordnung, die Claudia Schröder aus dem Krisenstab der Regierung am Freitag in Hannover erläuterte:
Tourismus
Nach Ferienwohnungen und -häusern sowie Campingplätzen können ab 25. Mai auch Hotels und Pensionen wieder öffnen. Zusätzlich wird die bisherige Beschränkung, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze zu 50 Prozent zu belegen, auf 60 Prozent hochgesetzt. Die sogenannte Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen gilt für Hotels nicht. Stadtführungen mit bis zu zehn Personen können unter den Hygieneauflagen wieder stattfinden. Selbst für Kutschfahrten ist eine Nasen-Mund-Abdeckung Pflicht.
Glückspiel
Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen dürfen ab 25. Mai unter Hygieneauflagen wieder öffnen.
Gastronomie
Von Montag an dürfen Gaststätten und Cafés wieder mehr als die Hälfte ihrer Plätze vergeben. Allerdings muss zwischen den Tischen der Zwei-Meter-Abstand eingehalten werden. Somit werden viele Gastwirte ihre Lokale weiterhin nicht voll belegen können.
Soziales
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesförderstätten können ab Montag wieder bis zur Hälfte der Plätze öffnen. Die Träger müssen bis zum 10. Juni die Hygienekonzepte vorlegen. Schröder sagte, sie können sich vorstellen, dass zunächst jene Menschen in die Werkstätten zurückkehren, die selbstständig im eigenen Haushalt leben. Einrichtungen der Tagespflege für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen können wieder maximal die Hälfte der Plätze belegen.
Darüber hinaus können Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugendbildungsstätten und vergleichbare Einrichtungen wieder Einzelpersonen und Familien beherbergen und bis zu 60 Prozent ihrer Betten gleichzeitig vermieten. Gruppenveranstaltungen und -angebote sowie die Aufnahme von Gruppen bleiben vorerst untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Heimvolkshochschulen.
Beratung
Menschen, die soziale, pädagogische oder psychologische Unterstützung gebrauchen, können wieder die entsprechenden Beratungsstellen aufsuchen. Das gilt auch für Migrations- oder Suchtberatung.
Freizeit und Sport
Kontaktloser Sport in Hallen sowie in Fitnessstudios ist unter Einhaltung der Hygieneregeln wieder erlaubt. Auch die Freibäder dürfen ab 25. Mai wieder öffnen. Vor der Ausrichtung des Wettkampfes sollte immer Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufgenommen werden.
Das geht noch nicht
Hallenbäder und Saunen bleiben weiterhin geschlossen. Auch für Bars, Kneipen und Discos legte das Land noch keinen Zeitplan vor. Sehnsüchtig erwartet werden Lockerungen für den großen Bereich der Kultur. Hier hatte Minister Björn Thümler (CDU) gehofft, dass Veranstaltungen unter freiem Himmel bereits kommende Woche möglich werden. Das ist nun nicht der Fall. Einrichtungen wie Theater, Kinos, Konzert- und Opernhäuser müssen sich weiter gedulden. Sie sollen frühestens ab 8. Juni den Betrieb aufnehmen.
Für die fünfte und letzte Phase des Plans gibt es noch kein Datum.
Lesen Sie hier die Korrektur der Corona-Regeln der Landesregierung im Original