Vechta - „Spät, aber noch nicht zu spät haben sich Klöckner und Seehofer entschlossen, das Bau- und Planungsrecht zu ändern.“ So kommentierte der Vorsitzende des Agrar- und Ernährungsforums Oldenburger Münsterland (AEF), Uwe Bartels, die aktuelle Erklärung beider Minister. Bau- und Planungsrecht, das Naturschutz- und Immissionsschutzrecht sowie das Umweltverfahrensrecht haben umbauwillige landwirtschaftliche Betriebe bislang ausgebremst.

Der Umbau von Ställen, der der Verbesserung des Tierwohls dient, bedarf nach den Ankündigungen nicht mehr einer Vorlage eines Bebauungs- oder Vorhaben- und Erschließungsplans. Auch der Bestandsschutz umbauwilliger Betriebe werde zukünftig nicht verloren gehen. Damit dürfe jedoch keine Erweiterung des Tierbestands verbunden sein.

Das AEF habe seit 2015 auf die alte für die Tierhalter unerträgliche Situation bei Bund und Land hingewiesen und auf eine Gesetzesänderung gedrungen. „Jetzt endlich ist der Gesetzgeber auf Bundesebene bereit zu handeln“, erklärte Bartels. Jetzt gelte es, auch die Widersprüchlichkeit zwischen den Umweltgesetzen und den Tierwohlverbesserungen schleunigst auszuräumen. Auch hier lägen die Änderungswünsche von Wissenschaft und Wirtschaft seit Längerem auf dem Tisch.