Karlsruhe/Wilhelmshaven - Fußball-Bezirksligist SV Wilhelmshaven darf nach dem Zwangsabstieg in der Saison 2013/14 nicht in die Regionalliga Nord zurückkehren. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision des Vereins gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Bremen bereits am 24. April per Beschluss ohne Verhandlung zurück.

In der am Mittwoch veröffentlichten Begründung des Gerichts in Karlsruhe heißt es, dass die Wilhelmshavener nicht nachgewiesen haben, dass sie ohne den Abstieg heute noch in der viertklassigen Regionalliga spielen würden. Eine Zulassung zum Spielbetrieb der nächsten Saison konnte deshalb nicht verlangt werden. Zwar könnten die Verantwortlichen des Siebtligisten als Schadenersatz die Herstellung des Zustandes verlangen, der bestünde, wenn sie nicht abgestiegen wären. Dem widersprechen aber das Statut und die Spielordnung des Norddeutschen Fußball-Verbandes (NordFV). In diesen ist verankert, dass sich ein solcher Anspruch nur auf die jeweils nächste Spielzeit beziehen kann. Das bedeutet: Obwohl der Club 2014/15 eigentlich in der Regionalliga hätte spielen dürfen, heißt das nicht, dass er heute noch immer dort wäre – folglich kommt er nicht wieder in die Liga hinein. Den Wilhelmshavenern wird damit die lange Zeitspanne des Rechtsstreits zum Verhängnis.

„Wir müssen das Ganze erst einmal sacken lassen“, sagte Teammanager Christian Schütze. Dem Vernehmen nach denkt SVW-Aufsichtsrat Harald Naraschewski, der auch Rechtsanwalt ist, über einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht nach.

Das Urteil bildet den vorläufigen Höhepunkt eines langen Rechtsstreits, der 2007 mit der Verpflichtung des Argentiniers Sergio Sagarzazu begonnen hatte. Da der SVW sich damals und in den Folgejahren weigerte, eine Ausbildungsentschädigung von knapp 160 000 Euro an zwei argentinische Vereine zu zahlen, wurde in der Winterpause der Saison 2013/14 auf Betreiben des Weltverbandes Fifa durch den NordFV ein Zwangsabstieg gegen die Wilhelmshavener zum Ende der damaligen Saison verhängt. Da der Club damals keine Oberliga-Lizenz erhielt, musste er in die Landesliga, aus der er später in die Bezirksliga abstieg.

2016 entschied der BGH, dass der 2013/14 verhängte Zwangsabstieg aus formalen Gründen nicht rechtens gewesen sei, weil der NordFV nicht einfach den Fifa-Willen hätte durchsetzen dürfen. Dieses Urteil gab dem SVW zwar im Nachhinein Recht, sorgte aber nicht automatisch für eine Wiedereingliederung in die Regionalliga. Um diese zu erreichen, beschritt der Verein erneut einen langen Rechtsweg – und scheiterte nun in Karlsruhe. Der NordFV hatte eine Wiedereingliederung des Clubs in die vierthöchste Spielklasse stets abgelehnt.

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Hauke Richters
Hauke Richters Sportredaktion (Leitung)