Wilhelmshaven - Bezirksligist SV Wilhelmshaven darf nach dem Zwangsabstieg der Saison 2013/14 nicht in die Regionalliga Nord zurückkehren. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Vereins gegen ein entsprechendes Urteil das OLG Bremen bereits am 24. April per Beschluss ohne Verhandlung zurück.

In der Begründung heißt es, dass die Wilhelmshavener nicht nachgewiesen haben, dass sie ohne den Abstieg heute noch in der Regionalliga spielen würden. Dies teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Eine Zulassung zum Spielbetrieb der nächsten Saison konnte deshalb nicht verlangt werden. Zwar könnten die Verantwortlichen des Bezirksligisten als Schadensersatz die Herstellung des Zustandes verlangen, der bestünde, wenn sie nicht abgestiegen wären. Dem widerspricht aber das Statut und die Spielordnung des NFV. In diesen ist verankert, dass sich ein solcher Anspruch nur auf die jeweils nächste Spielzeit beziehen kann.

„Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zweierlei Dinge“ erklärt Wilhelmshavens Teammanager Christian Schütze. „Wir müssen das ganze erst einmal sacken lassen,“ kommentierte er das Urteil. „Es ist aber nun gut, wie es ist.“

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