Edewecht/Portsloge - Bald wird statt des trüben Regenwetters wieder heiter Sonnenschein erwartet. Dann können auch die Photovoltaik-Anlagen (PV) auf den Dächern vieler Häuser richtig loslegen. Doch wie viel Platz darf solch eine Anlage auf dem Dach überhaupt einnehmen? Da gibt es zumindest in Teilen von Edewecht feste Regelungen. „Solarenergieanlagen dürfen hier nur auf bis zu 50 Prozent der Dachfläche installiert werden“, ist dem Oldenburger Moritz Kretschmer in einem Bebauungsplan aufgefallen.
Flächen eingeschränkt
Freunde von ihm hätten im Neubaugebiet „Südlich Portsloger Straße“ in Portsloge bauen wollen und seien dort mit behördlichen Einschränkungen konfrontiert worden. „Ich selbst habe mich auf keines der Baugebiete beworben und dementsprechend auch keinen Zuschlag erhalten“, sagt Kretschmer. Es gehe ihm nicht um einen eigenen Vorteil, sondern um den „Behördenirrsinn, der uns im Klimawandel massiv behindert“, wie er sagt. Kretschmer betreibe selbst eine große PV-Anlage und biete Beratungen zum Thema an.
Er stelle sich die Frage, warum die Gemeinde eine solch „irrsinnige Einschränkung“ mit in einen Bebauungsplan aufnimmt.
Zur Erklärung: Photovoltaik-Anlagen haben im Regelfall sinkende Grenzkosten. „Vereinfacht gesagt bedeutet es, dass jedes weitere Modul für sinkende Kosten jeder produzierten Kilowattstunde sorgt“, sagt Kretschmer. Also produziert eine große PV-Anlage jede Kilowattstunde günstiger als eine kleine. Zudem würde eine größere PV-Anlage gerade in den dunkleren Monaten noch einen ansprechenden Ertrag erzielen. So könne beispielsweise sichergestellt werden, dass eine Wärmepumpe überwiegend mit solarer Energie betrieben werden kann.
Regel gilt nicht überall
„Die Gemeinde Edewecht trägt in meinen Augen mit dem Vorgehen dazu bei, dass Photovoltaik und die Nutzung erneuerbarer Energien aufgrund irrsinniger Vorschriften erschwert oder gänzlich verhindert werden“, findet Kretschmer. Das will die Gemeindeverwaltung so nicht stehen lassen. „Diese Regelung gilt nur bei drei kleinen Bebauungsplätzen – und nicht in ganz Edewecht“, klärt Rolf Torkel, Allgemeiner Vertreter von Bürgermeisterin Petra Lausch, auf. Dort habe man sich „aus gestalterischen Gründen“ für eine Begrenzung der Photovoltaikflächen entschieden: „In anderen Bereichen haben wir solche Regelungen nicht.“
In der Gestaltungssatzung, die der Rat im vergangenen Jahr für die Ortsdurchfahrt von Edewecht und Friedrichsfehn verabschiedet hatte, ist zwar eine Regelung enthalten, die Photovoltaikanlagen betrifft. Darin gebe es aber keine Flächenbegrenzung – es werde nur festgelegt, dass die Dachform durch die Anlagen nicht verändert werden darf. „Wir wollen, dass möglichst viel Photovoltaikanlagen verbaut werden“, sagt Torkel. Gewünscht sei ein möglichst hoher KfW-Effizenzstandard – dazu zählen Heizung, Lüftung und Dämmung und eben die Nutzung erneuerbarer Energien.
Ausnahmen sind möglich
Neben dem in Portsloge sind noch Neubaugebiete am Lindendamm in Osterscheps und am Scharreler Damm in Klein Scharrel betroffen. Laut Reiner Knorr von der Gemeinde handelt es sich insgesamt um etwas mehr als 20 Bauplätze. „In Einzelfällen“, so Torkel, können diese Grundstückseigentümer übrigens einen Befreiungsantrag stellen und dann mehr als 50 Prozent der Dachfläche bebauen. „Dann entscheiden wir darüber wie in der Gestaltungssatzung vorgesehen. Die Photovoltaikanlage muss sich in die Dachlandschaft einfügen – darauf legen wir den Fokus.“ Darüber hinaus stellt Knorr heraus: „Es ist bisher für keinen Bauherren ein konkretes Problem gewesen.“