Celle/Hannover - Der Verkehrsbetrieb Üstra in Hannover darf einen Fahrgastbegleitservice als Ein-Euro-Jobs anbieten und auch dafür werben. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigte damit die Ansicht des Jobcenters Hannover, das sich gegen die Forderungen eines einstigen Hartz-IV-Empfängers wehrte. Der Mann hatte für seine Beschäftigung als Fahrgastbegleiter Tariflohn verlangt, wie das Gericht mitteilte. Laut Gesetz dürfen Mini-Jobs nur für gemeinnützige Zusatzarbeiten eingerichtet werden, die keine reguläre Arbeit verdrängen.