Bremen - Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Polizeibeamten. Der 58-Jährige, nur noch wenige Jahre von der Pensionierung entfernt, soll Interna ausgeplaudert haben. Am Mittwoch wurden seine Wohnung und sein Arbeitsplatz in einem Bremer Revier durchsucht. Polizeipräsident Lutz Müller hat den Beamten suspendiert.

Die Vorwürfe gegen den Mann wiegen schwer: Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit im Amt, der Strafvereitelung im Amt und der Verletzung von Dienstgeheimnissen eingeleitet. Der Polizeibeamte soll Daten aus polizeilichen Informationssystemen sowie Infos, die nur dem Dienstgebrauch vorbehalten sind, an verschiedene Personen weitergeben haben, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Claudia Kück, am Mittwoch sagte. Genauer wollte sie die Vorwürfe nicht benennen. Generell speichert die Polizei beispielsweise Informationen zu Personen und Verfahren.

Gegenüber wem der Beamte geplaudert haben soll, dazu wollte die Staatsanwältin ebenfalls keine Angaben machen. Möglicherweise soll der Polizist Gegenleistungen erhalten haben. Ob es dabei um Geld, Sachleistungen oder womöglich Leistungen aus dem Rotlichtmilieu geht, dazu äußerte sich Kück nicht. Offen blieb, wie lange der Beschuldigte schon bei der Polizei arbeitet und auf welchen Zeitraum sich die Vorwürfe beziehen.

Bekannt hingegen ist, dass Ermittler der Zentralen Antikorruptionsstelle am Morgen die privaten Wohnräume und die von ihm genutzten Büroräume bei der Bremer Polizei durchsuchten. Die Beamten stellten allerlei potenzielles Beweismaterial bei ihrem Kollegen sicher. Laut Kück beschlagnahmten sie unter anderem Computer, Handy und diverse Speichermedien, also CDs, USB-Sticks und ähnliches. Das Material werde jetzt ausgewertet, Zeugen sollen gehört werden.

Polizeipräsident Lutz Müller suspendierte den 58-Jährigen. Gegen ihn soll ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Der Umgang mit sensiblen und persönlichen Daten sei für jeden Polizeibeamten Alltag, so Müller. Er erwarte eine umfassende Aufklärung. Für Strafvereitelung und für Bestechlichkeit im Amt droht jeweils eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, bei der Verletzung von Dienstgeheimnissen liegt der Strafrahmen bei einer Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Haft.