Braunschweig - Zu einer Serie von Automatensprengungen in mehreren Bundesländern will ein 32 Jahre alter Angeklagter ein Geständnis ablegen. Sein Mandant werde sich in dem Verfahren umfassend geständig einlassen, kündigte Verteidiger Werner Siebers am Montag zum Prozessauftakt im Landgericht Braunschweig an (8 KLs 800 Js 27587/20 (86/20)). Der Anwalt des zweiten Angeklagten sagte, sein 27-jähriger Mandant wolle sich auch zu den Vorwürfen äußern. Ob er die Taten mit einer Beute von mehr als einer Million Euro ebenfalls einräumen wird, ließ er dabei offen.

Die beiden Angeklagten müssen sich für insgesamt 16 Taten zwischen November 2018 und März 2020 in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Bayern, Thüringen, Bremen und dem Saarland verantworten. Wegen der meisten Taten im Raum Braunschweig hatte die Staatsanwaltschaft dort die Ermittlungen übernommen. Das Duo soll unter anderem in Banken in Braunschweig, Gifhorn und Wolfenbüttel zugeschlagen haben. Im Zentrum von Goslar wurde in derselben Filiale sogar zweimal gesprengt.

Nachts dauerten die Attacken laut Anklage oft weniger als zwei Minuten. Immer waren Standorte der Postbank das Ziel. Bei 14 Taten erbeuteten die Täter rund 1,2 Millionen Euro und teilten das Geld auf. Den Angeklagten werden Sprengstoffexplosionen und besonders schwerer Diebstahl vorgeworfen. In zwei von 16 Fällen soll es beim Versuch geblieben sein. Nach Sprengungen in Braunschweig und Neustadt in Holstein flohen die Täter ohne Geld.

Auf die Spur der Männer kamen die Ermittler des Bundeskriminalamtes durch einen intensiven Informationsaustausch der zuständigen Fahnder in den Bundesländern. Im Juli 2020 wurden die beiden Männer festgenommen und fünf Objekte im Großraum Braunschweig/Salzgitter durchsucht. Gefunden wurden teure Autos und Bargeld. Ein Großteil der Beute sei aber für den Lebensunterhalt bereits draufgegangen, so die Staatsanwaltschaft.

Nach Überzeugung der Anklage hatte das Duo vor der ersten Sprengung im November 2018 das Vorgehen ausführlich abgesprochen. Zielorte sollen sie durch Recherchen im Internet und vor Ort ausgespäht haben. Nach den Taten flohen sie oft mit hohen Geldsummen, hinterließen mit den Sprengungen aber vor allem auch massive Schäden in den Bankfilialen.

Der Versuch einer Verständigung unter den Prozessbeteiligten scheiterte am ersten Prozesstag nach gut zwei Stunden. Die Staatsanwaltschaft soll bei einem glaubwürdigen Geständnis eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren in Aussicht gestellt haben. Beide Verteidiger zielten eher auf Strafen von etwas mehr als sieben Jahren ab. Sie verwiesen darauf, dass Geständnisse einen umfangreichen Prozess erheblich abkürzen könnten. Da eine Einigung ausblieb, wird der Prozess am Freitag (5. März, 9.00 Uhr) fortgesetzt.

Bei der Sprengung von Geldautomaten entsteht jedes Jahr ein erheblicher Schaden. In Niedersachsen wurde 2020 insgesamt etwa 1,5 Millionen Euro schaden verursacht. (Link)