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Verfrühte Pause ist noch kein Kündigungsgrund

20.07.2017

Verfrühte Pause ist noch kein Kündigungsgrund

Vorwurf Arbeitszeitbetrug Verfrühte oder verlängerte Pausenzeiten kommen beim Chef nicht gut an. Arbeitnehmer, die vorzeitig ihre Arbeit unterbrechen, müssen jedoch nicht sofort mit einer Kündigung rechnen. Siegburg (dpa/tmn) - Wer sich im Job nicht genau an die Pausenzeiten hält, muss nicht zwingend mit einem Rauswurf rechnen. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg hervor (Az.: 4 BV 56/16), auf die der Bund-Verlag hinweist. ...weiterlesen
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