Nachrichten » Auto

19.07.2017

BGH stärkt Rechte von Verbrauchern beim Gebrauchtwagenkauf

Transportkostenvor schuss Wenn das Auto kurz nach dem Kauf kaputt geht, soll es für Verbraucher möglichst günstig weitergehen. Etwaige Kosten für den Transport zur Werkstatt muss deshalb erst einmal jemand anderes tragen. Karlsruhe (dpa) - Autohändler müssen Verbrauchern die Kosten für den Transport eines kaputten Autos in die Werkstatt vorschießen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und stärkte damit die Rechte von Verbrauchern. ...weiterlesen
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