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Voraussetzungen für Verdachtskündigung sind hoch

24.04.2017

Voraussetzungen für Verdachtskündigung sind hoch

Gerichtsurteil Ein Verdacht, dass ein Arbeitnehmer betrügt, kann schnell entstehen. Allerdings ist dies kein Kündigungsgrund. Es braucht konkrete Fakten, um diesen Verdacht zu beweisen. Sonst wird die Kündigung unwirksam, besagt ein aktuelles Gerichtsurteil. Kiel (dpa/tmn) - Mitarbeitern kann gekündigt werden, wenn der Verdacht besteht, dass sie einen Spesenbetrug begangen haben. Die Voraussetzungen dafür sind aber hoch: Es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben sein, dass der Verdacht zutrifft. ...weiterlesen
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