Nachrichten » Haus / Garten

12.11.2019

BGH: Kein 20 Jahre

Karlsruhe dpaVermieter dürfen eine Mieterhöhung nicht mit einem 20 Jahre alten Mietspiegel begründen. Der Mieter könne daran nicht ablesen, ob die Erhöhung berechtigt sei oder nicht, entschied der Bu ... ...weiterlesen
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